Allgemeine Geschäftsbedinungen

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Unsere Bedingungen sind nachstehend aufgeführt und der Bestandteil unseres Mietvertrages. Dieser Vertrag wird zwischen dem Kunden, anbei als „Mieter“ bezeichnet, und der Firma Vogel, anbei als „Vermieter“ bezeichnet, über ein fest im Hafen liegendes Hausboot
abgeschlossen. Mit der Buchung erkennen der/die Mieter unsere Geschäftsbedingungen an. Es ist ein rauchfreies Boot und sollte der Bedarf bestehen ein Haustier mit an Bord zu nehmen, ist dies mit dem Vermieter vorher abzusprechen.

 

1. Vertragsabschluss

 

Eine Buchungsanfrage kann per Mail, Telefon oder direkt über unsere Homepage erfolgen.
Der Vermieter verpflichtet sich, die Buchungsanfrage binnen 3 Tagen zu bearbeiten. Bei Bestätigung der Anfrage durch den Vermieter, schließen somit beide Parteien einen rechtsgültigen Vertrag ab. Der Vermieter beginnt umgehend mit der Erfüllung
seiner Aufgaben, um die Zufriedenheit des Mieters zu gewährleisten. Der Mieter erklärt sich bei Vertragsabschluss damit einverstanden und verzichtet somit auf das 14-tägige gesetzliche Widerrufsrecht.

 

2. Preise und Zahlung

 

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung vom Vermieter verpflichtet sich der Mieter, innerhalb von 9 Tagen vom Gesamtpreis
30 % zu zahlen. Der Restbetrag wird 6 Wochen vor Mietbeginn fällig. Bei kurzfristigen Anfragen/Buchungen – weniger als drei Wochen vor Urlaubsantritt – ist der Mietpreis umgehend komplett zu entrichten. Jegliche Zahlungen sind auf unser
angegebenes Bankkonto zu leisten. Sollte der Mieter nicht pünktlich oder nur teilweise, ohne Absprache mit dem Vermieter, seiner Zahlungspflicht nachkommen, ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

Die Zahlungen sind unter Angabe der Buchungsnummer und des vollständigen Namens des Mieters auf folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber:   Ronald Vogel

Institut:          Mittelbrandenburgische Sparkasse
IBAN:             DE89 1605 0000 1000 5018 64 

3. Stornierung / Vertragsrücktritt

 

Sollte es dem Mieter, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich sein, die Anmietung wahrzunehmen, bedarf  die Stornierung bzw. der Rücktritt vom Vertrag der Schriftform. In diesem Fall kommen nachstehende Kosten auf den
Mieter zu:

  • 50% des Mietpreises bei Eingang der Stornierung
    weniger als 6 Wochen vor Anmietung
  • 90% des Mietpreises bei Eingang der Stornierung
    weniger als 3 Wochen vor  Reiseantritt.

Besteht jedoch die Möglichkeit kurzfristig das Hausboot in diesem Zeitraum zu vermieten, ist der Mieter verpflichtet eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 90,- € zu zahlen.

 

4. Unverfügbarkeit

 

Wenn der Vermieter wegen nicht vorher absehbaren Ereignissen außer Stande ist, das Hausboot zur Verfügung zu
stellen, erhält der Mieter alle bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück.

 

5. Hausboot Übergabe/Rücknahme

 

Die Übergabe / -nahme erfolgt in der Zeit von 13.00  bis 15.00 Uhr.  Für die Rückgabe / -nahme ist bis 11.00 Uhr Zeit.
Das Hausboot wird in einem einwandfreien und sauberen Zustand übergeben.
Eventuelle bereits vorhandene Beschädigungen werden im selben Zuge notiert.
Sollte während der Vermietung an Bord etwas beschädigt werden, ist der Mieter in der Pflicht, dem Vermieter dies umgehend mitzuteilen. Bei der Rücknahme werden die gemeldeten Schäden gemeinsam angesehen. Sollte das Hausboot jedoch
zusätzliche, nicht gemeldete Schäden aufweisen, ist der Vermieter berechtigt dies zu berechnen.

Bei verspäteter, mit dem Vermieter nicht abgesprochener, Rückgabe wird eine Summe in Höhe von EUR 30,- je
angefangener Stunde in Rechnung gestellt.
Sollte durch die Verspätung eine Anschlussvermietung verloren gehen, haftet der Mieter für den entstandenen Schaden.

6. Benutzung des Hausbootes

 

Das Hausboot ist mit größter Sorgfalt zu benutzen. Treten dennoch Schäden am Floss oder der Ausrüstung auf,
so ist auch hier der Mieter in der Pflicht, es umgehend dem Vermieter telefonisch zu mitzuteilen. Besteht die Notwendigkeit einer sofortigen Reparatur, wird hierzu ein Termin abgestimmt. Kosten für die Behebung von Verschleißschäden und nicht verschuldeten Schäden werden selbstverständlich vom Vermieter übernommen.
Wenn der Bedarf besteht, darf an Bord, auf eigene Gefahr, gegrillt werden. Grillzubehör wird vom Vermieter gestellt. Eigenes Grillzubehör darf nicht verwendet werden. Das Untervermieten oder das Verleihen des Hausbootes ist untersagt. Dusch/Waschmöglichkeiten sowie das WC befindet sich auf dem Hafengelände.

 

7. Haftung

 

Im Mietpreis ist eine Kasko- (EUR 500,- Selbstbeteiligung) sowie eine Haftpflichtversicherung für das Hausboot enthalten.
Schäden, die vom Mieter verursacht wurden und nicht vollständig durch die bestehende Kasko- und Haftpflichtversicherung gedeckt sind, trägt der Mieter plus Selbstbeteiligung. 

Schäden, die der Mieter verursacht, müssen bis zur Höhe der Selbstbeteiligung vom Mieter getragen werden. Sollte der Schaden so
groß sein, dass die nachfolgende Weitervermietung unmöglich ist, obliegt es dem Vermieter, ob und in welcher Höhe er die Ausfallkosten beim Mieter geltend macht.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, die gesamte Kaution einzubehalten, um die Kosten einer Reparatur des Bootes zu decken. 
Bei auftretenden Mängeln ist der Mieter nicht befugt eigenmächtig Reparaturen durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Auch hier ist der Vermieter umgehend in Kenntnis zu setzen. Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die volle Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einbehalten werden. 

Das Auftreten von Mängeln ist auch bei bester Pflege und Wartung nicht auszuschließen und begründet, sofern keine wesentliche Beeinträchtigung in der Gesamtnutzung des Bootes vorliegt, weder Regressanspruch gegen den Vermieter noch eine Kürzung des Mietpreises oder gar einen Rücktritt vom Vertrag. Das Hausboot und sein Zubehör werden auf eigene Gefahr benutzt. Ansprüche jeder Art gegen den Vermieter aus Schäden, die dem Mieter während der Nutzung des Hausbootes, Teile des Hausbootes oder des Zubehörs
entstehen, sind ausgeschlossen. Des Weiteren ist jegliche Haftung für den Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Mieters oder dessen Begleitern ausgeschlossen.

 

8. Gerichtsstand und Erfüllungsort

 

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Brandenburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.